Gebäudetyp E: einfach anders? – Neuregelungen und Folgen für die Vertragspraxis (Webinar | Online)
Am 06.11.2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ beschlossen. Die Neuregelungen sollen ggf. bereits ab Frühjahr 2025 in Kraft treten. Die zahlreichen Stellungnahmen betroffener Fachkreise zeigen jedoch schon jetzt, dass noch viele Fragen offen sind. Inhalte: Ausgangspunkt: aRdT und „sicherheitstechnische“ Standards im Bauordnungsrecht Bedeutung, Funktion und Begriffsverständnis von aRdT […]
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